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§ 4 BMVBSDelegatAnO 2013 — Vorbehaltsklausel

BMVBS-Delegationsanordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung behält sich vor, Zuständigkeiten nach den §§ 1 bis 3 in besonderen Fällen selbst auszuüben.