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§ 3 BMVBSBNichtrSchGZustV

BMVI-Bundesnichtraucherschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung

Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. September 2007 in Kraft.