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§ 2 BMLEHStruBVfPAktV — Außerkrafttreten

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 24.12.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.