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§ 4 BMLEHBeihÜbertrAnO — Inkrafttreten

Anordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.