§ 2 BMLEHBeihÜbertrAnO — Vorbehaltsklausel

Anordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse und die Vertretung nach § 1 Absatz 1 bis 3 selbst auszuüben.