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§ 1 BMJVertrAnO 2013 — Anwendungsbereich

BMJ-Vertretungsanordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 28.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Anordnung gilt für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz bei allen rechtserheblichen Handlungen, insbesondere bei Rechtsgeschäften, in Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten und in Verwaltungsverfahren.