nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 BMIPAktErmV — Außerkrafttreten

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Stand: 31.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.