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# Anlage BMIBGebV — (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung BMI  
Historische Fassung: Stand 23.10.2021 bis 11.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4229 - 4242)

Inhaltsübersicht

```
Abschnitt 1	Bundespolizeigesetz (BPolG)
Abschnitt 2	Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
Abschnitt 3	BDBOS-Gesetz (BDBOSG)
Abschnitt 4	BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)
Abschnitt 5	Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)
Abschnitt 6	Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)
Abschnitt 7	BSI-Gesetz (BSIG)
Abschnitt 8	De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)
Abschnitt 9	Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)
Abschnitt 10	Waffengesetz (WaffG)
Abschnitt 11	Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
```

Abschnitt 1Bundespolizeigesetz (BPolG)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Abwehr von Gefahren nach § 14 BPolG	
1.1	Polizeieinsätze	
1.1.1	Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Schaffung einer Gefahrenlage veranlasst wurde	nach Zeitaufwand
1.1.2	Polizeieinsatz, der durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Erwecken des Anscheins einer Gefahrenlage veranlasst wurde	nach Zeitaufwand
1.1.3	Polizeieinsatz, der durch die missbräuchliche Auslösung einer Gefahrenmeldeanlage, Notrufanlage oder durch missbräuchliche Nutzung von Notrufzeichen veranlasst wurde	nach Zeitaufwand
1.1.4	Polizeieinsatz, der durch die Auslösung einer Gefahrenmeldeanlage veranlasst wurde, wenn zum Zeitpunkt der Auslösung keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass ein sachlicher Grund für die Betätigung einer solchen Anlage bestand	nach Zeitaufwand
1.1.5	Suche oder Rettung einer Person, sofern die Gefahrenlage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde; ein Einsatz zur Verhinderung eines Suizids ist ausgenommen	nach Zeitaufwand
1.1.6	Suche nach einer als vermisst gemeldeten Person ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr oder ihres Auffindens bis zur Einstellung der Suchmaßnahmen, wenn die Rückkehr oder das Auffinden der Polizei nicht unverzüglich mitgeteilt wird	nach Zeitaufwand
1.1.7	Aufgreifen oder Auffinden einer betreuten oder unter Aufsicht stehenden abgängigen Person	nach Zeitaufwand
1.1.8	Rettung oder Bergung von Tieren	nach Zeitaufwand
1.2	Bei den Gebührentatbeständen der Nummer 1.1 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:	
1.2.1	Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasserwerfern	
1.2.2	Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden	
1.2.3	Kosten anderer Behörden und Dritter	
1.2.4	Kosten für die Verpflegung der gefundenen, geretteten, aufgegriffenen oder aufgefundenen Person	
1.2.5	Kosten für Kleidung für die gefundene, gerettete, aufgegriffene oder aufgefundene Person	
1.3	Ordnungsverfügungen	
1.3.1	Verfügung eines Mitführverbotes	nach Zeitaufwand
1.3.2	Erteilung einer Meldeauflage	nach Zeitaufwand
2	Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 19 BPolG	
2.1	Anordnung und Vollzug der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme	nach Zeitaufwand
2.2	Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 2.1 sind neben der Gebühr die in den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 bezeichneten Kosten als Auslagen zu erheben.	
3	Erhebung von Telekommunikationsdaten nach § 22a BPolG, soweit die Gefahrenlage oder der Gefahrenverdacht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde; das Auskunftsersuchen zur Verhinderung eines Suizids ist ausgenommen	
3.1	Auskunftsersuchen bei Telekommunikationsdienstleistern nach § 22a Absatz 1 BPolG über nach dem Telekommunikationsgesetz erhobene Daten	nach Zeitaufwand
3.2	Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 3.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:	
3.2.1	Kosten anderer Behörden	
3.2.2	Kosten Dritter bis zu dem sich nach § 23 JVEG ergebenden Betrag	
4	Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG	57,85
5	Erkennungsdienstliche Maßnahme nach § 24 Absatz 1 BPolG bzw. § 81b zweite Variante StPO	64,05
6	Zwangsweise Durchsetzung einer Vorladung nach § 25 Absatz 3 BPolG	
6.1	Anordnung und Vollzug der zwangsweisen Durchsetzung einer Vorladung	nach Zeitaufwand
6.2	Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 6.1 sind neben der Gebühr die Kosten anderer Behörden und Dritter als Auslagen zu erheben.	
7	Platzverweisung nach § 38 BPolG	
7.1	Mündliche Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 BPolG	48,05
7.2	Schriftliche Platzverweisung	
7.2.1	Erstmalige Platzverweisung	96,05
7.2.2	Wiederholte Platzverweisung	56,15
8	Gewahrsam nach § 39 BPolG; der Gewahrsam zum Schutz einer Person, die sich erkennbar unverschuldet in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet, ist ausgenommen	
8.1	Anordnung des Gewahrsams	79,80
8.2	Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 8.1)	7,00 je angefangeneViertelstunde
8.3	Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 8.1 und 8.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:	
8.3.1	Kosten für die Reinigung verunreinigter Gewahrsamszellen, sonstiger Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden	
8.3.2	Kosten für die Begleitung oder das Transportieren von Personen, Tieren oder Sachen durch eine Polizeivollzugsbeamtin oder einen Polizeivollzugsbeamten des Bundes (PVB)	16,91 je angefangeneViertelstunde pro PVB
8.3.3	Kosten für die Aufbewahrung von Tieren oder Sachen	
8.3.4	Kosten für eine ärztliche Untersuchung auf Haft- und Gewahrsamsfähigkeit	
8.3.5	Kosten für die Verpflegung der in Gewahrsam genommenen Person	
8.3.6	Kosten für Kleidung für die in Gewahrsam genommene Person	
8.3.7	Kosten anderer Behörden und Dritter	
9	Sicherstellung von Tieren oder Sachen nach § 47 BPolG	
9.1	Anordnung und Vollzug der Sicherstellung von Tieren oder Sachen	55,55
9.2	Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 9.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:	
9.2.1	Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden	
9.2.2	Kosten für das Transportieren von Tieren oder Sachen durch eine oder einen PVB	16,91 je angefangeneViertelstunde pro PVB
9.2.3	Kosten anderer Behörden und Dritter	
10	Amtliche Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge nach § 48 BPolG	
10.1	eines Kraftfahrzeugs	1,20 pro Tag
10.2	eines Kraftrads	0,60 pro Tag
10.3	Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 10.1 und 10.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:	
10.3.1	Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden	
10.3.2	Kosten für das Transportieren von Tieren oder Sachen durch eine oder einen PVB	16,91 je angefangeneViertelstunde pro PVB
10.3.3	Kosten anderer Behörden und Dritter	
11	Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Sachen nach § 49 BPolG	
11.1	Anordnung und Vollzug der Verwertung sichergestellter Sachen nach § 49 Absatz 3 Satz 1 BPolG	77,10
11.2	Anordnung und Vollzug der Vernichtung sichergestellter Sachen	nach Zeitaufwand
11.3	Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 11.1 und 11.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:	
11.3.1	Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden	
11.3.2	Kosten anderer Behörden und Dritter	
12	Entscheidungen im Aufgabenbereich Grenzschutz nach § 2 BPolG, soweit diese Entscheidungen auf Antrag erfolgen oder sonst im Sinne des § 3 Absatz 2 BGebG individuell zurechenbar sind; ausgenommen ist die Schließung einer Grenzübergangsstelle	
12.1	Zulassung einer Grenzübergangsstelle nach § 61 Absatz 1 BPolG	nach Zeitaufwand
12.2	Grenzerlaubnis nach § 61 Absatz 3 BPolG; ausgenommen ist die Grenzerlaubnis für Rettungsflüge	84,30
12.3	Die Kosten, die während des Transports von polizeilichen Kräften oder von Führungs- oder Einsatzmitteln im Zusammenhang mit einer Grenzerlaubnis nach § 61 Absatz 3 BPolG zur Durchführung der notwendigen Grenzübertrittskontrolle nach § 2 BPolG –an einem Flugplatz oder Hafen entstehen, der nicht als Grenzübergangsstelle zugelassen ist, oder–außerhalb festgesetzter Verkehrsstunden entstehen,sind als Auslagen zu erheben.	16,91 je angefangeneViertelstunde pro PVB
13	Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 12.2 sind neben den Gebühren auch die Kosten für Dolmetscher als Auslagen zu erheben.	
```

Abschnitt 2Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Verwaltungsvollstreckung eines vorausgehenden Verwaltungsaktes nach § 6 Absatz 1 VwVG durch die Bundespolizei	
1.1	Mahnung nach § 3 Absatz 3 VwVG	3,60
1.2	Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVG	nach Zeitaufwand
1.3	Zwangsgeld nach § 11 VwVG	67,20
1.4	Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVG	nach Zeitaufwand
2	Verwaltungsvollstreckung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt nach § 6 Absatz 2 VwVG durch die Bundespolizei	
2.1	Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVG	nach Zeitaufwand
2.2	Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVG	nach Zeitaufwand
3	Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 und 2.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:	
3.1	Kosten für Dolmetscher	
3.2	bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1.2, 1.4, 2.1 und 2.2:	
3.2.1	Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasserwerfern	
3.2.2	Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden	
3.2.3	Kosten anderer Behörden und Dritter	
```

Abschnitt 3BDBOS-Gesetz (BDBOSG)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Anordnung der Präsidentin/des Präsidenten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zur Abwehr von netzspezifischen Gefahren nach § 15 Absatz 1 BDBOSG	nach Zeitaufwand
2	Heranziehung von Dritten durch Heranziehungsbescheid, um notwendige Auskünfte nach § 15 Absatz 4 BDBOSG zu erlangen	nach Zeitaufwand
3	Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 BDBOSG	
3.1	für eine Funkleitstelle	
3.1.1	ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS	
3.1.1.1	Erteilung des Zertifikats	401,00
3.1.1.2	Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 3.1.1.1)	3,83 pro nachzuweisendemLeistungsmerkmal
3.1.2	mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS	nach Zeitaufwand
3.2	für ein sonstiges Endgerät	
3.2.1	ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS	
3.2.1.1	Erteilung des Zertifikats	334,00
3.2.1.2	Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 3.2.1.1)	3,83 pro nachzuweisendemLeistungsmerkmal
3.2.2	mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS	nach Zeitaufwand
4	Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 1 und 2 BDBOSG	
4.1	für eine Funkleitstelle	
4.1.1	ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS	
4.1.1.1	Erteilung des Änderungszertifikats	548,00
4.1.1.2	Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuordnen ist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 4.1.1.1)	18,60 pro Änderungsfall-gruppe
4.1.1.3	Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 4.1.1.1 und 4.1.1.2)	8,61 pro nachzuweisendemLeistungsmerkmal
4.1.2	mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS	nach Zeitaufwand
4.2	für ein sonstiges Endgerät	
4.2.1	ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS	
4.2.1.1	Erteilung des Änderungszertifikats	481,00
4.2.1.2	Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuordnen ist (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 4.2.1.1)	18,60 pro Änderungsfall-gruppe
4.2.1.3	Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 4.2.1.1 und 4.2.1.2)	8,61 pro nachzuweisendemLeistungsmerkmal
4.2.2	mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS	nach Zeitaufwand
5	Entscheidung über die angezeigte Änderung eines zertifizierten Endgerätes nach § 15a Absatz 3 Satz 5 BDBOSG	180,00
6	Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte nach § 15a Absatz 4 Satz 1 BDBOSG	593,00
```

Abschnitt 4BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Gewährung des Zugangs zum geschützten Bereich der Internetseite der BDBOS nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BDBOSZertV	201,00
```

Abschnitt 5Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Anerkennung einer Qualifikation als Laufbahnbefähigung	
1.1	nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 LBAV	100,00
1.2	nach Durchführung einer Eignungsprüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 LBAV	200,00
1.3	nach Durchführung eines Anpassungslehrgangs nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 LBAV	200,00
1.4	nach Durchführung sowohl einer Eignungsprüfung als auch eines Anpassungslehrgangs (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 LBAV)	300,00
```

Abschnitt 6Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen im Sinne von Artikel 12 Absatz 5 Satz 2 DS-GVO, sofern die Antragsbearbeitung nicht verweigert wird, die Erteilung von Auskünften, Mitteilungen und Informationen oder das Ergreifen von Maßnahmen nach den Artikeln 15 bis 22 und 34 DS-GVO	nach Zeitaufwand
2	Die Zurverfügungstellung weiterer Kopien nach Artikel 15 Absatz 3 Satz 2 DS-GVO ist gebührenbefreit.	
3	Konsultation der Aufsichtsbehörde bei Datenschutz-Folgenabschätzungen mit erhöhtem Risiko nach Artikel 36 DS-GVO	nach Zeitaufwand
4	Genehmigung von Verhaltensregeln nach Artikel 40 Absatz 5 DS-GVO	nach Zeitaufwand
5	Zertifizierung nach Artikel 42 Absatz 5 Satz 1 DS-GVO	nach Zeitaufwand
6	Erteilung der Befugnis nach Artikel 43 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b DS-GVO in Verbindung mit § 39 BDSG, als Zertifizierungsstelle gemäß Artikel 43 Absatz 1 Satz 1 DS-GVO tätig zu werden	nach Zeitaufwand
7	Genehmigung von geeigneten Garantien nach Artikel 46 Absatz 3 DS-GVO und verbindlichen internen Datenschutzvorschriften nach Artikel 47 DS-GVO	nach Zeitaufwand
8	Beantwortung bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufigen Wiederholungen – exzessiven Anfragen im Sinne von Artikel 57 Absatz 4 DS-GVO	nach Zeitaufwand
9	Mit Ausnahme der Gebührenerhebung in Bußgeldverfahren nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe i, Artikel 83 DS-GVO in Verbindung mit § 41 BDSG und § 107 OWiG sind Abhilfemaßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 DS-GVO gebührenbefreit.	
```

Abschnitt 7BSI-Gesetz (BSIG)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Zertifizierungen und Zertifikate	
1.1	Zertifizierung von Produkten und Standorten nach Common Criteria auf den verschiedenen EAL-Stufen (Evaluation Assurance Level – Stufen der Vertrauenswürdigkeit einer Sicherheitsleistung)	
1.1.1	Erstzertifizierung von Produkten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	
1.1.1.1	Produktklasse I (einfache IT-Produkte kleineren Umfangs)	
1.1.1.1.1	EAL 1	5 290,00
1.1.1.1.2	EAL 2	7 677,00
1.1.1.1.3	EAL 3	11 546,00
1.1.1.1.4	EAL 4	14 051,00
1.1.1.1.5	EAL 5	17 222,00
1.1.1.1.6	EAL 6	20 589,00
1.1.1.1.7	EAL 7	nach Zeitaufwand
1.1.1.2	Produktklasse II (IT-Produkte mittleren Umfangs und mittlerer Komplexität)	
1.1.1.2.1	EAL 1	7 802,00
1.1.1.2.2	EAL 2	12 114,00
1.1.1.2.3	EAL 3	18 096,00
1.1.1.2.4	EAL 4	21 778,00
1.1.1.2.5	EAL 5	26 661,00
1.1.1.2.6	EAL 6	31 375,00
1.1.1.2.7	EAL 7	nach Zeitaufwand
1.1.1.3	Produktklasse III (umfangreiche und komplexe IT-Produkte)	
1.1.1.3.1	EAL 1	10 126,00
1.1.1.3.2	EAL 2	15 947,00
1.1.1.3.3	EAL 3	24 313,00
1.1.1.3.4	EAL 4	29 152,00
1.1.1.3.5	EAL 5	35 378,00
1.1.1.3.6	EAL 6	40 805,00
1.1.1.3.7	EAL 7	nach Zeitaufwand
1.1.1.4	In allen Produktklassen	
1.1.1.4.1	Zertifizierung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG mit zusätzlichen einzelnen Anforderungen aus einer höheren EAL-Stufe (EAL X+)	nach Zeitaufwand
1.1.1.4.2	Zertifizierung auf Basis speziell definierter Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	nach Zeitaufwand
1.1.2	Re-Zertifizierung von Produkten (in der Regel mit Wiederverwendung von Nachweisen aus anderen BSI-Zertifizierungsverfahren) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	nach Zeitaufwand
1.1.3	Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	787,00
1.1.4	Re-Assessment (Neubewertung eines bestehenden Produktzertifikats nach aktuellem Stand der Technik) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	nach Zeitaufwand
1.1.5	Zertifizierung der auf den Standort bezogenen Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit für eine Produktzertifizierung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	
1.1.5.1	Erstzertifizierung eines Standortes	nach Zeitaufwand
1.1.5.2	Re-Zertifizierung eines Standortes	nach Zeitaufwand
1.1.5.3	Maintenance-Verfahren für Standortzertifikate	775,00
1.2	Zertifizierung von Schutzprofilen nach Common Criteria und anderen Prüfkriterien nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	
1.2.1	Erstzertifizierung eines Schutzprofils	nach Zeitaufwand
1.2.2	Re-Zertifizierung eines Schutzprofils	nach Zeitaufwand
1.2.3	Maintenance-Verfahren für Schutzprofilzertifikate	724,00
1.3	Zertifizierung von Produkten und Systemen nach technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	
1.3.1	Erstzertifizierung eines Produkts	2 398,00
1.3.2	Re-Zertifizierung eines Produkts	1 075,00
1.3.3	Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate	425,00
1.3.4	Erstzertifizierung eines Systems	2 936,00
1.3.5	Re-Zertifizierung eines Systems	1 929,00
1.3.6	Überwachungsaudit für System-Zertifikate	520,00
1.4	Zertifizierung von Systemen nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	
1.4.1	Erstzertifizierung eines Systems	2 978,00
1.4.2	Re-Zertifizierung eines Systems	2 658,00
1.5	Zertifizierung einer Person gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG	
1.5.1	Zertifizierung einer Person	nach Zeitaufwand
1.5.2	Re-Zertifizierung einer Person	221,00
1.5.3	Vor-Ort-Überwachung einer Person	963,00
1.6	Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG	
1.6.1	Systembegutachtung	nach Zeitaufwand
1.6.2	Fachbegutachtung	nach Zeitaufwand
1.6.3	Begutachtung zur Systemförderung	1 485,00
1.6.4	Außerordentliche Begutachtung	nach Zeitaufwand
1.6.5	Erweiterung des Geltungsbereichs einer Zertifizierung eines IT-Sicherheitsdienstleisters	nach Zeitaufwand
1.7	Zertifizierung nach sonstigen Prüfstandards nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG	nach Zeitaufwand
1.8	Anerkennung von Zertifikaten anderer Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 7 BSIG	nach Zeitaufwand
1.9	Anerkennung von sachverständigen Stellen gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 6 BSIG	
1.9.1	Systembegutachtung einer Stelle	nach Zeitaufwand
1.9.2	Fachbegutachtung einer Stelle	nach Zeitaufwand
1.9.3	Begutachtung zur Systemförderung einer Stelle	1 449,00
1.9.4	Außerordentliche Begutachtung einer Stelle	nach Zeitaufwand
1.9.5	Erweiterung des Geltungsbereichs einer Anerkennung	nach Zeitaufwand
1.10	Digitale Zertifikate für den Betrieb von Krypto- und Sicherheitsmanagementsystemen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 BSIG	
1.10.1	Erteilung eines digitalen Erstzertifikats	nach Zeitaufwand
1.10.2	Erneuerung eines digitalen Zertifikats	291,00
2	Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BSIG	
2.1	Informationssicherheitsrevision (IS-Revision)	
2.1.1	IS-Kurzrevision	4 315,00
2.1.2	IS-Partialrevision	nach Zeitaufwand
2.1.3	IS-Querschnittsrevision	nach Zeitaufwand
2.2	Sonstige Prüfungen und Bewertungen	nach Zeitaufwand
3	Unterstützung, Beratung und Durchführung von technischen Prüfungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIG	nach Zeitaufwand
4	Unterstützungshandlung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12, 13 und 13a BSIG	nach Zeitaufwand
5	Beratung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14 BSIG	nach Zeitaufwand
6	Freigabe eines IT-Sicherheitskennzeichens nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14a in Verbindung mit § 9c Absatz 5 BSIG	nach Zeitaufwand
7	Prüfung der Eignung branchenspezifischer Sicherheitsstandards nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 2 BSIG	nach Zeitaufwand
8	Bewertung von Sicherheitsmängeln nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 3 Satz 4 BSIG	nach Zeitaufwand
9	Unterstützung bei der Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 18 in Verbindung mit § 5b BSIG	nach Zeitaufwand
10	Empfehlungen für Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren und Bewertung dieser Verfahren im Hinblick auf die Informationssicherheit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 19 BSIG	nach Zeitaufwand
11	Beratung und Unterstützung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen nach § 3 Absatz 3 BSIG	nach Zeitaufwand
12	Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 11 sind neben den Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben.	
```

Abschnitt 8De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Akkreditierung und Erteilung des Gütezeichens nach § 17 Absatz 1 De-Mail-G durch das BSI	nach Zeitaufwand
2	Erneuerung der Akkreditierung nach § 17 Absatz 3 De-Mail-G durch das BSI	nach Zeitaufwand
3	Zertifikat nach § 18 Absatz 3 Nummer 4 De-Mail-G durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)	
3.1	Erteilung des Zertifikats durch den BfDI	nach Zeitaufwand
3.2	Beim Gebührentatbestand nach Nummer 3.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:	
3.2.1	Kosten für Sachverständige	
3.2.2	Kosten für Leistungen anderer Behörden und Dritter	
3.2.3	Kosten für Dienstreisen	
4	Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Diensteanbieter nach § 19 Absatz 2 De-Mail-G durch das BSI	nach Zeitaufwand
5	Untersagung oder teilweise Untersagung des Betriebes nach § 20 Absatz 3 De-Mail-G durch das BSI	nach Zeitaufwand
6	Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1, 2, 4 und 5 sind neben den Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben.	
```

Abschnitt 9Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung)	
1.1	für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtV	nach Zeitaufwand
1.2	für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV	nach Zeitaufwand
2	Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (erneute Bescheinigung)	
2.1	für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtV	nach Zeitaufwand
2.2	für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtV	nach Zeitaufwand
3	Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtV	nach Zeitaufwand
4	Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 3 sind neben den Gebühren die Kosten eines nach § 1 Satz 3 UnbBeschErtV vom BKA mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Fachinstituts und die Kosten für Dienstreisen des Spielausschusses als Auslagen zu erheben.	
5	Änderung des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5 UnbBeschErtV	nach Zeitaufwand
```

Abschnitt 10Waffengesetz (WaffG)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand; Gebühren- und Auslagenbefreiung	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Feststellung durch das BKA nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 WaffG, ob Gegenstände vom WaffG erfasst werden, mit Einstufung dieser Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 sowie Anlage 2 WaffG	nach Zeitaufwand
2	Feststellungen nach Nummer 1 auf Antrag von Behörden sind gebühren- und auslagenbefreit.	
3	Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 1 sind neben der Gebühr auch folgende Kosten des BKA als Auslagen zu erheben:	
3.1	Kosten für die Veröffentlichung der Feststellung im Bundesanzeiger	
3.2	Kosten anderer Behörden und Dritter, soweit diese vom BKA beauftragt wurden	
3.3	Kosten für Eingangsabgaben, insbesondere Zölle und die Eingangsumsatzsteuer, sowie die mit den Eingangsabgaben im Zusammenhang stehenden Gebühren bei der Prüfung von Stoffen und Gegenständen, die dem BKA aus dem Ausland zugesandt werden	
4	Erlaubnis durch das BVA	
4.1	zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition (Waffenbesitzkarte)	
4.1.1	für eine Person einschließlich der Ersteintragung einer Erwerbs- und Besitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	
4.1.1.1	für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG oder für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § 18 WaffG	nach Zeitaufwand
4.1.1.2	für eine sonstige natürliche Person einschließlich –Jäger, in Verbindung mit § 13 WaffG,–Sportschützen, in Verbindung mit § 14 WaffG,–Brauchtumsschützen, in Verbindung mit § 16 WaffG,–gefährdete Personen, in Verbindung mit § 19 WaffG oder–Erben, in Verbindung mit § 20 WaffG	62,90
4.1.2	für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
4.1.3	für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juristische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte)	nach Zeitaufwand
4.2	zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein)	nach Zeitaufwand
4.3	zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Waffenschein)	nach Zeitaufwand
4.4	zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Kleiner Waffenschein)	38,90
4.5	zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und zum Waffenhandel nach § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
4.6	zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Schießerlaubnis)	nach Zeitaufwand
4.7	zum Schießen außerhalb von Schießstätten zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
4.8	zum Erwerb von Schusswaffen oder von Munition für eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt	
4.8.1	in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat und Schusswaffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte, nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
4.8.2	in der Bundesrepublik Deutschland hat und Schusswaffen oder Munition in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte, nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
4.9	für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach, durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1, § 30 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	49,40
4.10	zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Europäischer Feuerwaffenpass)	62,40
4.11	zum Erwerb, Führen, Schießen, Verbringen oder Mitnahme nach den Nummern 2.1 bis 2.10 durch Erteilung einer Ersatzausfertigung	nach Zeitaufwand
5	Eintragung oder Austragung durch das BVA	
5.1	Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte	
5.1.1	der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder von Munition nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	40,10
5.1.2	der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	45,25
5.1.3	der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines wesentlichen Teils der Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
5.1.4	des Überlassens einer Waffe an einen anderen Berechtigten nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	44,70
5.2	Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass oder sonstige Änderungen nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	45,30
6	Verlängerung durch das BVA	
6.1	eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
6.2	einer Erlaubnis für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
7	Genehmigung durch das BVA	
7.1	einer Sportordnung	
7.1.1	nach § 15a Absatz 2 Satz 1 und 2 WaffG	nach Zeitaufwand
7.1.2	ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15a Absatz 3 WaffG	nach Zeitaufwand
7.2	von Änderungen genehmigter Sportordnungen nach § 15a Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 WaffG	nach Zeitaufwand
8	Anerkennung durch das BVA von Schießsportverbänden nach § 15 WaffG	nach Zeitaufwand
9	Überprüfung, Überwachung, Prüfung oder Kontrolle	
9.1	Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Waffen- und Munitionserlaubnis	
9.1.1	Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	
9.1.1.1	für Personen mit bekannter Adresse	81,35
9.1.1.2	für Personen mit unbekannter Adresse	102,30
9.1.2	Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG, bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG	63,40
9.2	Überwachung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anerkennung von Schießsportverbänden nach § 15 Absatz 4 Satz 1 WaffG	nach Zeitaufwand
9.3	Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
9.4	Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Absatz 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.	
10	Anordnung durch das BVA	
10.1	zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25a in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
10.2	notwendiger Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
11	nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition	
11.1	nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
11.2	nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG	nach Zeitaufwand
12	Untersagen des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition (Waffenbesitzverbot) durch das BVA	
12.1	deren Erwerb nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarf	nach Zeitaufwand
12.2	deren Erwerb nach § 41 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG der Erlaubnis bedarf	nach Zeitaufwand
13	Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung durch das BVA oder sonstige Anordnungen des BVA	
13.1	Anordnung der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, in den Fällen des § 46 Absatz 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
13.2	Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
14	Ausnahmen	
14.1	von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	
14.1.1	allgemein nach § 3 Absatz 3 WaffG	nach Zeitaufwand
14.1.2	für den Einzelfall nach § 3 Absatz 3 WaffG	nach Zeitaufwand
14.2	von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
14.3	für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
14.4	von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
14.5	vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Absatz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
14.6	von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG nach § 40 Absatz 4 WaffG	nach Zeitaufwand
14.7	vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
14.8	Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.	
```

Abschnitt 11Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

```
Nummer	Gebühren- oder Auslagentatbestand	Gebühren/Auslagen in Euro
1	Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach § 3 Absatz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
2	Feststellung, ob Schusswaffen nach § 6 Absatz 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind	251,00
3	Ausnahme für vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen nach § 6 Absatz 3 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
4	Genehmigung von Abweichungen von den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 13 Absatz 5 bis 8 oder § 14 AWaffV, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
5	Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Absatz 1 Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG	nach Zeitaufwand
```

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Zitiervorschlag: Anlage BMIBGebV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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