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§ 1 BMI-ArbSchGAnwV — Geltungsbereich

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat-Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 03.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.