Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Stand: 20.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.