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§ 8 BMFSFJBAFzAZustAnO — Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung

Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Stand: 18.04.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesamt werden die der obersten Dienstbehörde nach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen, einschließlich der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung.