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§ 1 BMFSFJBAFzAZustAnO — Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten

Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Stand: 18.04.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bundesamt) wird die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis B 2 übertragen.