§ 4 BMASErnAnO 2023 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Historische Fassung: Stand 14.01.2023 bis 02.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. November 2021 (BGBl. I S. 4974) außer Kraft.