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§ 1 BLV 2009 — Geltungsbereich

Bundeslaufbahnverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 17.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.