nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 BLES — Vertretung des Verwaltungsrates

Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten.