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§ 6 BLES — Vertretung des Verwaltungsrates

Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten.