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# Inhaltsübersicht BKrFQG 2020

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz  
Historische Fassung: Stand 23.05.2021 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abschnitt 1Anwendungsbereich

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§ 1	Anwendungsbereich
```

Abschnitt 2Qualifikation, Weiterbildung

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§ 2	Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
§ 3	Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
§ 4	Besitzstand
§ 5	Weiterbildung
§ 6	Ausbildungs- und Prüfungsort
§ 7	Nachweis der Qualifikation
§ 8	Pflicht zum Mitführen des Nachweises
```

Abschnitt 3Ausbildungsstätten

```
§ 9	Anerkennung von Ausbildungsstätten
§ 10	Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
§ 11	Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
```

Abschnitt 4Berufskraftfahrerqualifikationsregister

```
§ 12	Berufskraftfahrerqualifikationsregister
§ 13	Registerführende Behörde
§ 14	Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
§ 15	Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 16	Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 17	Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
§ 18	Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
§ 19	Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
§ 20	Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
§ 21	Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
§ 22	Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 23	Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
§ 24	Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
§ 25	Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
§ 26	Löschung der Daten
```

Abschnitt 5Schlussbestimmungen

```
§ 27	Verordnungsermächtigung
§ 28	Bußgeldvorschriften
§ 29	Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 30	Übergangsvorschriften
```

```
Anlage	Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht BKrFQG 2020

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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