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§ 29 BKrFQG 2020 — Verkündung von Rechtsverordnungen

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Historische Fassung: Stand 02.12.2020 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Rechtsverordnungen können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.