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# Anlage 5 BKompV — (zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter

Bundeskompensationsverordnung  
Stand: 03.06.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1127 - 1135)

Ausgleichsmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichartig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sollen nach Möglichkeit eng mit dem beeinträchtigten Raum verbunden sein.

Ersatzmaßnahmen sind funktionsspezifisch gleichwertig hinsichtlich der jeweils beeinträchtigten Funktion des Schutzguts zu wählen. Sie sind unter Bezug auf den beeinträchtigten Raum, zumindest jedoch so durchzuführen, dass die jeweilige Funktion im betroffenen Naturraum hergestellt wird (siehe Anlage 4). Bei Eingriffen im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels können Ersatzmaßnahmen auch außerhalb des betroffenen Naturraums durchgeführt werden, sofern dadurch die jeweils beeinträchtigte Funktion des Schutzguts im betroffenen Naturraum hergestellt wird.

- A. Räumlich-funktionale Anforderungen

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Schutzgüter	Funktionen (sieheim Einzelnen Anlage 1)	Maßgaben zum Ausgleich und Ersatz	Räume, in denen die Ausgleichs- maßnahmen durchzuführen sind
Biotope	Vielfalt von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen	Wiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederherstellung sind Biotope zu wählen, die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Nährstoffentzug Wiedervernässung Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz) wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen	in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z. B. Waldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)
Tiere	Vielfalt von Tierarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt	Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en) Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/Metapopulation(en) artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher WiederherstellbarkeitMögliche Maßnahmen sind u. a.: Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)	in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen Art(en)/Popula- tion(en)
		Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate) Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)	
Pflanzen	Vielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt	Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale artspezifischen Standortbedingungen EntwicklungszeitenMögliche Maßnahmen sind u. a.: Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen) Wiederherstellung von Lebensräumen Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflanzenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diasporen) Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)	in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen
Boden	natürliche Bodenfunktionen	Wiederherstellung/Optimierung der BodenfunktionenMögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Entfernen von Überschüttungen Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Nutzungsextensivierung Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)	in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
	Vielfalt von Bodentypen und Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes	Wiederherstellung/Optimierung der betroffenen Bodentypen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Ausgleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotopkategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch: Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstanden sind Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegen	in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
Wasser	Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächengewässer einschließlich der natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben	Maßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)Mögliche Maßnahmen sind u. a.: Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseitigung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren) Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillgewässern Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegungen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasserüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)	in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen unmittelbarem Umfeld
	Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben	Verbesserung/Wiederherstellung der GrundwasserfunktionenMögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.: Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmutzungen z. B. durch AltlastensanierungMögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.: Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser	in dem vom Eingriff betroffenen Grundwasserleiter, -einzugsgebiet
		Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen	
	Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Abflusshaushalt (Retentionsfunktion)	Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz- und RetentionsfunktionenMögliche Maßnahmen sind u. a.: Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B) Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. Infiltration von Niederschlagswasser und Regenwasserrückhaltung Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugsgebiet Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließgewässern Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle Extensivierung der Auenutzung Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A) Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentionsraumes Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken Vorlandmanagement in den Deichvorländern	in dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers
Biotope	Vielfalt von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen	Wiederherstellung/Neuschaffung/Optimierung der betroffenen Biotoptypen (Ausgleich) bzw. von ähnlichen Biotoptypenkomplexen/-gruppen mit einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von Art und Umfang des betroffenen Bestandes sowie von Mindestgrößen von Biotopen Als Ausgangszustand der Entwicklung bzw. Wiederherstellung sind Biotope zu wählen, •die gemessen an dem Wert des betroffenen Biotoptyps (siehe Anlage 2) aufwertungsfähig sind und•die unter Berücksichtigung des erforderlichen Maßnahmenaufwands und der Entwicklungszeiten (siehe Abschnitt B) geeignet sind.Mögliche Maßnahmen sind u. a.:•Nährstoffentzug•Wiedervernässung	in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, der sich durch eine ähnliche Biotopausstattung abgrenzt (z. B. Waldbereiche, Niederungsbereiche, strukturiertes Offenland)
		•Zielgerichteter Einsatz von forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen (z. B. Aufforstung mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession; Entnahme standortfremder Baumarten, Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz)•wasserwirtschaftliche Renaturierungsmaßnahmen•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)•Im marinen Bereich z. B. die Schaffung oder Aufwertung von Riffen oder anderen Biotopen	
Tiere	Vielfalt vonTierarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt	Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Habitate der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Habitate einer Art mit ähnlichen Habitatansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von •Reviergrößen/Minimalarealen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)•Aktionsräumen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art(en)/Population(en)/Metapopulation(en)•artspezifischen Habitatstrukturen (entsprechend den beeinträchtigten Schlüsselhabitaten) und deren zeitlicher WiederherstellbarkeitMögliche Maßnahmen sind u. a.:•Optimierung/Aufwertung bestehender artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)•Entwicklung/Wiederherstellung/Neuanlage artspezifischer Habitatstrukturen (insbesondere Schlüsselhabitate wie Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate)•Reaktivierung/Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Wanderkorridoren, Wiedervernetzung von Lebensräumen•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)	in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum möglichst unter Bezug auf konkrete Aktions- oder Dispersionsräume der betroffenen Art(en)/Popula- tion(en)
Pflanzen	Vielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt	Wiederherstellung/Optimierung/Neuschaffung der Standorte der betroffenen Art (Ausgleich) bzw. der Standorte einer Art mit ähnlichen Standortansprüchen und einer insgesamt gleichwertigen Bedeutung für die biologische Vielfalt (Ersatz) jeweils unter Berücksichtigung von •Ausbreitungsmechanismen der betroffenen bzw. der für den Ersatz gewählten ähnlichen Art, Verbreitungsareale•artspezifischen Standortbedingungen•EntwicklungszeitenMögliche Maßnahmen sind u. a.:•Optimierung der artspezifisch erforderlichen Standortbedingungen (z. B. Offenhaltung von Sandrasenflächen, Entfernen von Gehölzen)•Wiederherstellung von Lebensräumen	in dem vom Eingriff betroffenen populations- bzw. artspezifischen Funktionsraum in Abhängigkeit von konkreten Verbreitungsarealen
		•Maßnahmen zur Wiederansiedlung/Umsiedlung von Pflanzenarten (z. B. Entnahme und Ausbringung von Diasporen)•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)	
Boden	natürliche Bodenfunktionen	Wiederherstellung/Optimierung der Bodenfunktionen Mögliche Maßnahmen sind u. a.: •Entsiegelung oder Teilentsiegelung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)•Entfernen von Überschüttungen•Herstellen oder Verbessern eines durchwurzelbaren Bodenraums•Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Untergrundmelioration•Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren•Nutzungsextensivierung•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)	in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
	Vielfalt von Bodentypenund Bodenformen als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes	Wiederherstellung/Optimierung der betroffenen Bodentypen und Bodenformen oder Geotopkategorien (Ausgleich) bzw. ähnlicher Bodentypen/Bodenformen/Geotopkategorien mit Relevanz für die Sicherung des natürlichen und kulturellen Erbes (Ersatz), etwa durch: •Wiedervernässung von hydromorphen Böden, Mooren•Wiederherstellung der Auenspezifität von Böden durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen•Managementmaßnahmen, die eine Ausprägung von Böden erhalten, die durch kulturhistorische Nutzungen entstanden sind•Extensivierung, Steuerung intensiver Flächennutzungen im Umfeld von z. B. Sand- und Kalksteinfelsen•Sicherung von z. B. Lösssteilwände in Hohlwegen	in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum, Bereich mit vergleichbaren Bodengesellschaften und -typen
Wasser	Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächen- gewässer einschließlich der natürlichen Selbstreini- gungsfähigkeit der Fließgewässer ergeben	Maßnahmen zur Verbesserung/Wiederherstellung der Gewässerfunktionen am oder im unmittelbaren Umfeld des betroffenen Gewässers (Ausgleich) bzw. an einem hinsichtlich der Funktionsausprägung ähnlichen Gewässer einschließlich der Neuanlage von Gewässern (Ersatz)Mögliche Maßnahmen sind u. a.:•Renaturierung von Fließgewässerabschnitten, Beseitigung von Gewässerverbauen (z. B. Aufhebung von Verrohrungen, Sohl-, Uferbefestigungen, Rückbau von Wehren)•Reduzierung bestehender Belastungen durch Optimierung der Selbstreinigungskraft des Gewässers z. B. durch Nutzungsextensivierungen im Randbereich der Gewässer, Entwicklung von natürlichen Uferstrukturen, Uferrandstreifen an Gewässern, Uferrückbau- oder -vorschüttung, Schaffung einer vielgestaltigen Fließgewässermorphologie zur Sauerstoffanreicherung•Anbindung von Altarmen und Nebengewässern, Anlage von Auefließgewässern•Neuanlage, Erweiterung oder Renaturierung von Stillgewässern	in dem vom Eingriff betroffenen Fließ- oder Stillgewässer oder in dessen unmittelbarem Umfeld
		•Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Deichrückverlegungen, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle, Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen•Extensivierung intensiver Flächennutzungen im Umfeld der Gewässer zur Verringerung von Stoffeinträgen durch Oberflächenabfluss, Erosionsschutzmaßnahmen auf erosionsgefährdeten Böden oder bei ackerbaulicher Nutzung in Hanglagen•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)•Wiederherstellung von auentypischen Biotoptypen bzw. Biotoptypen der Uferzonierungen an Stillgewässern•Reduzierung von Direkteinleitungen aus Regenwasserüberläufen, Oberflächenabflüssen, Fischteichen•Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (siehe Anlage 6 Abschnitt C)	
	Funktionen für den Naturhaushalt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben	Verbesserung/Wiederherstellung der GrundwasserfunktionenMögliche Maßnahmen für die Qualität sind u. a.:•Extensivierung intensiver Flächennutzungen zur Verringerung von Stoffeinträgen insbesondere bei hoch anstehendem Grundwasser•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)•Reduzierung/Beseitigung von Grundwasserverschmutzungen z. B. durch AltlastensanierungMögliche Maßnahmen für die Quantität sind u. a.:•Entsiegelung zur Erhöhung der Grundwasserneubildung (siehe Anlage 6 Abschnitt B)•Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, in Ausnahmefällen Infiltration von Niederschlagswasser•Wiederherstellung von natürlichen Grundwasserverhältnissen, insbes. bei Porengrundwasserleitern in Auen, durch die Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen•Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen	in dem vom Eingriff betroffenen Grundwasserleiter, -einzugsgebiet
	Hochwasserschutzfunktion und Funktionen im Niederschlags-Ab-flusshaushalt(Retentionsfunktion)	Optimierung/Wiederherstellung der Hochwasserschutz- und RetentionsfunktionenMögliche Maßnahmen sind u. a.:•Entsiegelungen (siehe Anlage 6 Abschnitt B)•Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch Reduzierung des Direktabflusses, ggf. Infiltration von Niederschlagswasser und Regenwasserrückhaltung•Aufwertung beeinträchtigter Retentionsbereiche durch Nutzungsextensivierung im Retentionsraum oder Einzugsgebiet	in dem vom Eingriff betroffenen Retentionsraum bzw. im betroffenen Einzugsgebiet des Fließgewässers
		•Rückbau von Barrieren, Querbauwerken im Retentionsraum und Abflussquerschnitt von Auen und Fließgewässern•Renaturierung von Fließgewässern, Beseitigung von Gewässerverbauungen•Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutmulden und von Auefließgewässern•Wiederherstellung von fließgewässertypischen Abfluss- und Überflutungsverhältnissen durch z. B.: Rückbau von abflussregulierenden Bauwerken, Geschiebemanagement zur Vermeidung weiterer Sohlvertiefungen oder -erosion, Anhebung der Fließgewässersohle•Extensivierung der Auenutzung•Rückbau von Meliorationsmaßnahmen, Drainagen•Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (siehe Anlage 6 Abschnitt A)•Deichrückverlegung zur Erweiterung des Retentionsraumes•Schaffung von Poldern, Regenwasserrückhalteräumen oder -becken Vorlandmanagement in den Deichvorländern	
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- B. Berücksichtigung von Entwicklungszeiten Sofern die Entwicklungszeit bis zur Erreichung des Zielzustandes der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 30 Jahre überschreitet, ist eine Vergrößerung der Maßnahmenfläche um 25 Prozent erforderlich, um die verzögerte Funktionserfüllung zu berücksichtigen (Timelag-Aufschlag). Sofern Biotoptypen oder Zielzustände anderer Funktionen mit einem Alter von mehr als 100 Jahren erheblich beeinträchtigt werden, sind neben den langfristig wirksamen Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 100 Jahren kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von weniger als 30 Jahren vorzusehen. Die beiden Maßnahmenanteile sollen jeweils 50 Prozent des auf die betreffende erhebliche Beeinträchtigung entfallenden Anteils am biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf betragen. Bei Entwicklungszeiten von weniger als 30 Jahren ist kein Timelag-Aufschlag erforderlich. Die Bestimmung der Entwicklungszeit ist maßnahmenspezifisch ausgehend von den jeweiligen Ausgangsbiotopen bzw. Ausgangszuständen der Maßnahmenflächen sowie dem Zielbiotoptyp in der jeweiligen Ausprägung vorzunehmen. Entwicklungszeiten für beispielhafte Zielbiotope und verschiedene Ausgangsbiotoptypen

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Zielbiotop	Ausgangsbiotope (mögliche Maßnahmentypen)	Entwicklungszeit	Timelag-Aufschlag, kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen
Buchen-(misch-)wälder frischer, basenreicher Standorte (alte Bestände)	Buchen-Mischbestand (Entnahme gebietsfremder Baumarten, Freistellung Altbaumarten)	< 30 Jahre	–
Fichtenforst (Unterpflanzung mit Buchen, später Entnahme der Fichten)	30 bis 100 Jahre	Timelag-Aufschlag erforderlich
Acker (Aufforstung von Buchenwäldern)	> 100 Jahre	Timelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer Entwicklungszeit< 30 Jahre erforderlich
Bruchwälder (alte Bestände)	entwässerter, eutrophierter Bruchwald (Wiedervernässung, Nutzungsverzicht)	< 30 Jahre	–
Weichholzauenwälder (junge bis mittelalte Bestände)	krautige Uferflur am Gewässer (ggf. Verbesserung der Überflutungssituation, Initialpflanzung von Weiden, Sukzession)	< 30 Jahre (junge bis mittelalte Bestände)	–
30 bis 100 Jahre (alte Bestände)	Timelag-Aufschlag erforderlich
Niedermoore mit Torfen	brachgefallene, ehemals extensiv genutzte Niedermoorstandorte (regelmäßige Mahd, ggf. Wiedervernässung)	< 30 Jahre	–
intensiv genutztes Feuchtgrünland (Wiedervernässung, Aushagerung, regelmäßige Mahd)	30 bis 100 Jahre	Timelag-Aufschlag erforderlich
Hochmoor-, Zwischen- und Übergangsmoorstandorte (einschl. Moorgewässer und -gehölze)	Moordegenerationsstadium mit Zwergsträuchern und Resten von Fichtenforst (Rodung und Wiedervernässung, Sukzession, ggf. Entwicklungspflege)	> 100 Jahre	Timelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer Entwicklungszeit< 30 Jahre erforderlich
naturnahe Fließgewässer	anthropogen mäßig beeinträchtigtes Fließgewässer (Beseitigung von Sohlabstürzen, verrohrten Durchlässen und Förderung der natürlichen Fließgewässerdynamik)	< 30 Jahre	–
anthropogen stark beeinträchtigtes Fließgewässer (Renaturierung durch Rückverlegung eines längeren Fließgewässerabschnitts in das ursprüngliche Fließgewässerbett)	< 30 Jahre	–
Großseggenried	entwässertes, eutrophiertes Großseggenried (Wiedervernässung, ggf. sporadische Mahd)	< 30 Jahre	–
Entwicklung aus ehemaliger Kiesabbaufläche (Initialpflanzung mit standorttypischen Arten, in Abhängigkeit vom Wasserhaushalt Sukzession oder sporadische Mahd)	< 30 Jahre	–
Halbtrockenrasen	brachgefallener, verbuschter Halbtrockenrasen (Entbuschung und Beweidung)	< 30 Jahre	–
extensiv genutzter Acker	intensiv genutzter Acker (keine chem.-synth. Düngung/nur Wirtschaftsdünger, Düngermenge begrenzen auf max. 50 % der empfohlenen Menge; kein Pflanzenschutzmitteleinsatz)	< 30 Jahre	–
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Zitiervorschlag: Anlage 5 BKompV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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