Die Regelungen dieser Rechtsverordnung werden zum 31.12.2027 durch das für Flucht zuständige Ministerium, insbesondere mit Blick auf die Angemessenheit der Barleistungsgrenze, überprüft.
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Die Regelungen dieser Rechtsverordnung werden zum 31.12.2027 durch das für Flucht zuständige Ministerium, insbesondere mit Blick auf die Angemessenheit der Barleistungsgrenze, überprüft.