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VIII. BKOrgErl1998Bek

Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit übertragen die Zuständigkeit für Sozialrecht/Sozialhilfe.