Dem Bundesministerium für Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung übertragen die Zuständigkeit für Pflegeversicherung.
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Dem Bundesministerium für Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung übertragen die Zuständigkeit für Pflegeversicherung.