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XVII. BKOrgErl 2025

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 10.05.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.

Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.