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XI. BKOrgErl 2025

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 10.05.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden übertragen alle Projekte und Programme der öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) – sofern sie nicht Beiträge an ausländische Organisationen und Einrichtungen sind –, aus allen anderen Bundesministerien mit Ausnahme solcher des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums der Verteidigung sowie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie derer, bei denen aus sachlichen Gründen ein Verbleib im jeweiligen Fachressort unabweisbar geboten ist.