VI. BKOrgErl 2025

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 10.05.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus übertragen, zusammengeführt und von einer Staatsministerin wahrgenommen.