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V. BKOrgErl 2025

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 10.05.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten übertragen für

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den Verbraucherschutz,
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die Verbraucherpolitik, insbesondere den Verbraucherschutz im digitalen Raum bei Waren und Produkten, Online-Handel oder Online-Geschäften,
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die Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie
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das Verbraucherinformationsgesetz.