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IV. BKOrgErl 2025

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 10.05.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Dem Bundesministerium des Innern werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die Kulturförderung autochthoner Minderheiten;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Zuständigkeit für Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen: deutsche Minderheiten.