nu:legal · recht.nulegal.eu

X. BKOrgErl 2021

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 14.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer einschließlich des Arbeitsstabs neue Bundesländer übertragen. Die Aufgabe übernimmt ein Staatsminister beim Bundeskanzler.