# VIII. BKOrgErl 2021

Organisationserlass des Bundeskanzlers  
Stand: 14.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz werden übertragen

- 1. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz alle verbliebenen Zuständigkeiten für Kernenergie und nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung ohne die Zuständigkeit für die Finanzierung von Rückbau und Entsorgung;

- 2. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung; insbesondere auch die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Nachhaltigkeit sowie im Sozial- und Gesundheitswesen ohne die rechtsförmliche Prüfung in diesen Bereichen;

- 3. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeiten für das Verbraucherinformationsgesetz, für die allgemeine Produktsicherheit und für die spezielle Produktsicherheit ohne die Zuständigkeiten für Tabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse sowie andere Anbauprodukte.

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Zitiervorschlag: VIII. BKOrgErl 2021

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BKOrgErl%202021/viii.
