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III. BKOrgErl 2021

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 14.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich deren europäische und internationale Bezüge mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik.