V. BKOrgErl 2002

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.