# (XXXX) BKOrgErl 2001

Organisationserlass des Bundeskanzlers  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

- I. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.

- II. Dazu werden ihm übertragen

  - - aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit der Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und der Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin);ausgenommen sind die Zuständigkeiten

    - - für Chemikaliensicherheit (Referat 417),

    - - für die Zulassung von Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe (Referat 425);

  - - aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest (Referat I B 4).

- III. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert.

- IV. Die weiteren Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.

Der Bundeskanzler

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Zitiervorschlag: (XXXX) BKOrgErl 2001

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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