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IV. BKOrgErl 1991-01

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.