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# II. BKOrgErl 1989

Organisationserlaß des Bundeskanzlers  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zum Beauftragten für die Nachrichtendienste wird ein Staatsminister oder Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes bestellt. Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt. Die von diesem geleitete Abteilung unterstützt den Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

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Zitiervorschlag: II. BKOrgErl 1989

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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