II. BKOrgErl 1984

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und Beauftragten für die Nachrichtendienste ist der Bundesnachrichtendienst unterstellt.