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II. BKOrgErl 1984

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und Beauftragten für die Nachrichtendienste ist der Bundesnachrichtendienst unterstellt.