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# § 6 BKGG 1996 — Höhe des Kindergeldes

Bundeskindergeldgesetz  
Historische Fassung: Stand 01.01.2025 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 255 Euro.

(2) (weggefallen)

(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat Juli 2022 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe des Einmalbetrags von 100 Euro für das Kalenderjahr 2022 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat Juli 2022, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

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Zitiervorschlag: § 6 BKGG 1996

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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