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§ 22 BKGG 1996 — Bericht der Bundesregierung

Bundeskindergeldgesetz

Außer Kraft: § 22 ist seit 01.06.2022 nicht mehr im BKGG 1996 enthalten. Angezeigt wird die Fassung, Stand 10.01.2020.

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2022 einen Bericht über die Auswirkungen des § 6a (Kinderzuschlag) und insbesondere über die Auswirkungen der erweiterten Zugangsmöglichkeit zum Kinderzuschlag nach § 6a Absatz 1a sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift vor.