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Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Stand: 02.07.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Betreiber hält die An- und Abfahrzeiten von Feuerungsanlagen möglichst kurz.