nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 17 42. BImSchV — Informationsformate und Übermittlungswege

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde kann vorschreiben, dass der Betreiber für Informationen nach § 10 oder Anzeigen nach § 13, die nach dieser Verordnung der Behörde zu übermitteln sind, das von ihr festgelegte Format und den elektronischen Weg zu nutzen hat.