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§ 9 BImSchV 37 — Bericht

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 20.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs auf die Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im vorangegangen Verpflichtungsjahr.