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§ 12 BImSchV 28 2004 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 31.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.