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Anlage 6 10. BImSchV — (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Zeichen Diesel B10

Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Stand: 30.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 29.05.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 169, S. 7)

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