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# § 9a BImSchV 10 2010 — Anforderungen an Wasserstoff als Kraftstoff

Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 29.05.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Wasserstoff darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen als Kraftstoff gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 17124, Ausgabe Juli 2019, genügt.

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Zitiervorschlag: § 9a BImSchV 10 2010

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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