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§ 7 BImSchV 10 2010 — Anforderungen an Autogas

Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 29.05.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Autogas darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 589, Ausgabe März 2019, genügt.