nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 37h BImSchG — Mechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung

Bundes-Immissionsschutzgesetz  
Historische Fassung: Stand 20.10.2021 bis 09.06.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt die Summe der für ein Verpflichtungsjahr an die zuständige Stelle (§ 37d Absatz 1) gemeldeten Mengen an elektrischem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen im Bundesanzeiger bekannt.

(2) Übersteigt die Summe der nach Absatz 1 bekannt gemachten Menge elektrischen Stroms

```
1.	im Kalenderjahr 2022	5 Petajoule,
2.	im Kalenderjahr 2023	9 Petajoule,
3.	im Kalenderjahr 2024	13 Petajoule,
4.	im Kalenderjahr 2025	19 Petajoule,
5.	im Kalenderjahr 2026	25 Petajoule,
6.	im Kalenderjahr 2027	38 Petajoule,
7.	im Kalenderjahr 2028	53 Petajoule,
8.	im Kalenderjahr 2029	71 Petajoule,
9.	im Kalenderjahr 2030	88 Petajoule,
```

erhöht die Bundesregierung den Prozentsatz nach § 37a Absatz 4 Satz 2 durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle nachfolgenden Verpflichtungsjahre. Eine Erhöhung durch eine Rechtsverordnung nach Satz 1 erfolgt für das übernächste Verpflichtungsjahr. Die Erhöhung hat sicherzustellen, dass andere Erfüllungsoptionen in gleichem Maße zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 eingesetzt werden können. Die Erhöhung hat der halben bis eineinhalbfachen Treibhausgasminderung durch die Menge an elektrischem Strom, die die Menge nach Satz 1 übersteigt, gegenüber der Summe der Referenzwerte aller Verpflichteten zu entsprechen.

---

Zitiervorschlag: § 37h BImSchG

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchG/37h?asof=2021-10-20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
