Die Bundesvermögensämter, die Bundesforstämter und die Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen als Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung sind mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgelöst.
Die Bundesvermögensämter, die Bundesforstämter und die Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen als Organisationseinheiten der Bundesvermögensverwaltung sind mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgelöst.