Die Berichte gemäß § 10c Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind gemäß Artikel 8 bis 11 und Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 seitens der Überwachungsstelle zu erstellen.
Abschnitt 4
Ombudsverfahren