Die Ombudsstelle stellt dem für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium alle gemäß Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1524 erforderlichen Informationen für die Berichterstattung nach §10c des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.