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§ 8 BHfAbgV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bundes-Seehäfen-Abgabenverordnung

Historische Fassung: Stand 04.06.2022 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.