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§ 4 BHO — Haushaltsjahr

Bundeshaushaltsordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Bundesministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.