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# § 36 BGySO (Sachsen) — Unterrichtsfächer und Aufgabenfelder

Schulordnung Berufliche Gymnasien  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Unterrichtsangebot gliedert sich in den Pflichtbereich und den Wahlbereich. In den Fächern des Pflichtbereichs wird in Leistungs- und Grundkursen, in den Fächern des Wahlbereichs ausschließlich in Grundkursen unterrichtet.

(2) Die Fächer des Pflichtbereichs, aus denen die gemäß den §§ 38 und 39 zu belegenden Kurse zu wählen sind, werden in drei Aufgabenfelder unterteilt:

1. sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I) mit den Fächern Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Literatur und Musik,

2. gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld II) mit den Fächern Geschichte/Gemeinschaftskunde, Gesundheit und Soziales, Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen sowie Wirtschaftslehre/Recht und

3. mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld III) mit den Fächern Agrartechnik mit Biologie, Biologie, Biotechnik, Chemie, Ernährungslehre mit Chemie, Informatik, Informatiksysteme, Mathematik, Physik und Technik.

(3) Die Fächer Sport, Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik sind als Fächer des Pflichtbereichs keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

(4) Das Unterrichtsangebot im Wahlbereich umfasst für alle Fachrichtungen Grundkurse nach Maßgabe der jeweils geltenden Stundentafel.

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Zitiervorschlag: § 36 BGySO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BGySO/36

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